Nun wird also erneut gewählt in Berlin. Eineinhalb Jahre nach der „Pannenwahl“ wird diese – hoffentlich ohne Pannen – am 12. Februar wiederholt. Bis dahin: voraussichtlich vor allem Wahlkampf. Danach: vielleicht neue Mehrheiten, Koalitionsverhandlungen. Es ist zu befürchten, dass die kommenden Monate damit eine Zeit des Wartens werden. Das ist für die Berliner Wissenschaft bitter, die gerade vieles gebrauchen kann, nur kein Abwarten.

Akuten Handlungsdruck gibt es spätestens seit September 2021: Damals beschlossen die Abgeordneten der vorherigen Landesregierung in einer ihrer letzten Amtshandlungen eine Novelle des Berliner Hochschulgesetzes. Diese hatte nicht weniger im Sinn als eine grundlegende Reform der Personalstrukturen an Universitäten: Unter anderem sah sie vor, promovierten Wissenschaftler:innen von nun an eine zuverlässige Aussicht auf Entfristung zu gewährleisten. Ein mutiger, längst überfälliger Schritt.

Aber auch ein folgenschwerer: Entfristete Stellen könnten teurer werden und die Studierendenzahlen erhöhen, dafür würden neue Lehrkonzepte und mehr Lehrräume benötigt. Professor:innen bekämen zwar mehr entfristete Kolleg:innen, verlören aber abhängig Beschäftigte und damit Unterstützung, bisher ohne Kompensation. Und: Jede vormals befristete Stelle, die entfristet werden soll, benötigt die Zustimmung der Senatsverwaltung, die sie jedoch bisher in vielen Fällen verweigert.

Die Reform der Personalstrukturen stagniert offensichtlich, ganz im Sinne derer, die sich nur schwer an den Gedanken grundlegender Veränderungen im Wissenschaftssystem gewöhnen können. Und die auf eine Rückkehr zum Status quo nach der Wahl hoffen. Für die Modernisierungsfreudigen aus der Senatsverwaltung, dem Abgeordnetenhaus und den Universitäten bedeutet das, nun zügig umzusetzen, was in den letzten eineinhalb Jahren vorbereitet wurde: gemeinsam und tatkräftig.


Dieser Artikel wurde zuerst im Tagesspiegel veröffentlicht. Er ist Teil der Kolumne “Vom Campus”, in der ich alle 4 Wochen einen Text veröffentliche.