anreiz in den hochschulverträgen.
aus der tagesspiegel-kolumne 'vom campus'.
Die Berliner Hochschulverträge haben die nächste Etappe genommen: Der Berliner Senat hat den von Unis und der Wissenschaftsverwaltung verhandelten Verträgen zur Finanzierung zugestimmt. Es fehlt nun noch die Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Vorläufige Eckpunkte sickern bereits in die Öffentlichkeit.
So soll die Finanzierung der Wissenschaft auf einem bedingungslosen Sockelbetrag basieren, zu dem weitere Mittel je nach erreichten Zielen hinzukommen. Darunter fallen finanzielle Anreize für eine hohe Auslastung von Studiengängen, eine angemessene Anzahl an ausgebildeten Lehrkräften, steigende Drittmittelausgaben, Fortschritte bei der Gleichstellung und verbesserte Beschäftigungsbedingungen beim wissenschaftlichen Personal.
Letztere sollten bereits im Rahmen einer länger zurückliegenden Novelle des Berliner Hochschulgesetzes umfänglich adressiert werden: Diese sah vor, Wissenschaftler:innen spätestens nach der Promotion eine Entfristung in Aussicht zu stellen. Dieses Vorhaben ist unter der aktuellen Landesregierung in die ferne Zukunft vertagt worden. Den neuen Hochschulverträgen nach soll nun aber zumindest honoriert werden, wenn mindestens 40 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen an einer Uni unbefristet beschäftigt sind.
Inwiefern das eine Verbesserung für Postdocs bedeutet, wird vor allem davon abhängen, wie hoch ihr Anteil im sogenannten Mittelbau ist: Liegt dieser über den anvisierten 40 Prozent, werden wir weiterhin hoch qualifizierte Kolleg:innen unter uns haben, die keine angemessene Karriereperspektive erhalten. Ist dagegen der Anteil der Promovierenden höher, macht er also mindestens 60 Prozent des Mittelbaus aus, müsste der verbleibende Anteil an Postdocs endlich standardmäßig entfristet beschäftigt werden – überfällig wäre das.
Dieser Artikel wurde zuerst im Tagesspiegel veröffentlicht. Er ist Teil der Kolumne “Vom Campus”, in der ich alle 4 Wochen einen Text veröffentliche.