Eines wurde schnell klar, als das Bundesministerium für Bildung und Forschung kürzlich die lang ersehnten Eckpunkte für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorlegte: So geht es nicht. Da waren sich die meisten einig, innerhalb von Stunden formierte sich lautstarker Protest aus allen Statusgruppen. Offen ist seitdem, wie es stattdessen gehen kann.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt Möglichkeiten der Befristung von Wissenschaftler:innen, die deutlich liberaler sind als außerhalb der Wissenschaft. Zurzeit kann auch noch nach der Promotion im Allgemeinen bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Danach endet für viele die wissenschaftliche Karriere, sofern sie nicht zu den wenigen Glücklichen gehören, die eine der raren unbefristeten Stellen erhalten.

Hier stehen sich nun zwei politische Positionen gegenüber: Die einen meinen, es brauche auch noch nach der erfolgreichen Promotion weitere Jahre der befristeten Beschäftigung, in denen eine Habilitation beziehungsweise habilitationsäquivalente Leistungen erbracht werden. Die anderen meinen, mit einer erfolgreichen Promotion sei eine Person so hoch qualifiziert, dass im Anschluss nur noch unbefristete Stellen angemessen seien.

In Reaktion auf die Forderung nach sechs beziehungsweise null Jahren Befristung nach der Promotion schlägt die Bundesregierung nun vor, zukünftig drei Jahre Befristung zu erlauben. Ein fauler Kompromiss, denn das reicht weder für eine Habilitation, noch bietet es langfristige Perspektiven – im Gegenteil.

Ein Kompromiss müsste vielmehr vorsehen, dass eine Person nach der Promotion zur weiteren Qualifikation für bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden kann, sofern ihr bei Erreichen des Qualifikationsziels eine Entfristung in Aussicht gestellt wird. Berlin ist diesen Weg gegangen. Nun ist es an der Zeit, dass der Bund nachzieht.


Dieser Artikel wurde zuerst im Tagesspiegel veröffentlicht. Er ist Teil der Kolumne “Vom Campus”, in der ich alle 4 Wochen einen Text veröffentliche.