über gerichtsverfahren als belastende lebensereignisse.
aus dem psychologie heute-blog 'der psychologische blick'.
Dreieinhalb Jahre ist es her, dass die Psychologie Heute ihren Blog ins Leben rief und ich seitdem alle vier bis acht Wochen einen Text beitrug. Der heutige ist der 26. Text und wird wohl der letzte sein, denn der Psychologie Heute-Blog wird zum neuen Jahr eingestellt. Wirklich schade, war es doch immer wieder eine schöne Gelegenheit, sich regelmäßig dem populärwissenschaftlichen Schreiben zu widmen und das auch noch für eine so herzliche Redaktion. Ich hoffe, das neue Jahr bringt weitere schöne Gelegenheiten!
Der letzte Text handelt von einem einschneidenden Lebensereignis, das eine gute Freundin kürzlich erlebte und mir sehr nah ging. Und somit endet meine, doch meistens eher beschwingte Schreiberei mit einem besonders deprimierenden Text über Gerichtsverfahren als belastende Lebensereignisse.
Über sexuelle und gewalttätige Übergriffe und dafür mitverantwortliche gesellschaftliche Strukturen wird in den letzten Monaten viel gesprochen. Immer mehr Menschen erheben ihre Stimme um solche Übergriffe anzuprangern. Zum Teil liegen diese lange Zeit zurück, oftmals viele Jahre. Deshalb wird die Frage laut, warum die Taten erst jetzt ans Licht kommen. Eine Antwort darauf sind die psychischen Folgen für die Opfer.
Dass die öffentliche Debatte für das Opfer einer Straftat ein weiteres überaus belastendes, wenn nicht gar traumatisches Ereignis, darstellt, erlebe ich gerade hautnah an einer guten Freundin. Nennen wir sie Anna. Es ist bereits Monate her, da erlebte sie häusliche Gewalt. Wiederholt. Mit erheblichen körperlichen Verletzungen. Diese wurden ärztlich versorgt und dokumentiert, auch die Polizei dazu gerufen und es gibt dritte Zeugen, mit denen ihr Ex-Partner über die Vorfälle sprach.
Der Angeklagte wird zunächst verurteilt, geht dann in Berufung. Das anschließende Gerichtsverfahren wird trotz der erdrückenden Beweise eine Belastungsprobe für Anna, die sich immer wieder rechtfertigen muss und deren persönlichste Lebensumstände vor Gericht und vor anwesenden Familienangehörigen, Freunden, Bekannten, Kollegen und Fremden veröffentlicht werden. Sie muss sich gegen einen aggressiv auftretenden Anwalt des Angeklagten behaupten und das Zeigen von Fotos mit den Verletzungen ertragen, auf denen sie unbekleidet abgebildet ist und die belächelt werden. Kein Wunder, dass nach jedem Gerichtstermin die Nerven blank liegen.
Mit einem befreundeten Richter sitze ich in einer Bar in Kreuzberg und frage ihn, ob er häufig emotionale Belastungen bei Gerichtsverfahren beobachtet. Eine geringe Kontrollierbarkeit und hohe Bedeutung der Gerichtssituation prädestiniert nämlich für Gefühle von Hilflosigkeit, einen Risikofaktor für ernste psychische Belastungen. Tatsächlich bestätigt er, dass die Menschen vor Gericht oftmals emotional hoch angespannt sind. Das Gericht sei aber auch nicht der richtige Ort, um traumatische Erlebnisse zu verarbeiten, sondern um Fehlverhalten zu bestrafen. Und obwohl ich ihm zustimme, dürfen Opfer und Zeugen natürlich nie lediglich Objekte zur Tatsachenfeststellung sein.
Dies hätte auch gesellschaftlich weitreichende Konsequenzen, denn häusliche Gewalt ist nicht selten: Laut Tagesspiegelmeldeten im letzten Jahr über 130.000 Menschen Gewalttaten in der Partnerschaft bei der Polizei. Auch die ZEITberichtet von erschreckenden Zahlen, darunter 80.000 Körperverletzungen und 7.600 Stalkingfälle, was ein erneuter Anstieg häuslicher Gewalt bedeutet. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz führt auf, dass jede vierte Frau Gewalt in der Partnerschaft erlebt, davon zwei Drittel schwere körperliche oder sexuelle Gewalt. Und: Bei einem Großteil der Fälle wendet sich das Opfer aus Scham, Angst und mangelndem Vertrauen in staatliche Institutionen weder an die Polizei noch an andere Einrichtungen.
Dabei gibt es hilfreiche Unterstützung. Ein gutes Beispiel: Das Hilfetelefon für Frauen gegen Gewalt vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Es bietet kostenfreie, persönliche Beratung an, stellt vielfältige Informationen bereit und gibt Rat: Man solle betroffenen Frauen Glauben schenken, da diese häufig viel Misstrauen entgegengebracht bekämen, auch weil sie oftmals nicht dem Stereotyp eines unterlegenen Opfers entsprächen. Seit diesem Jahr gibt es außerdem einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung, die dabei unterstützen soll, die emotionale Belastung während des Verfahrens zu reduzieren.
Im Fall meiner Freundin Anna gab es keine ausreichende psychosoziale Prozessbegleitung. Und obwohl der Richter erhebliche Inkonsistenzen in den Ausführungen des Angeklagten erkannte und ihr glaubte, wurde der Angeklagte letztendlich aus Mangel an Beweisen freigesprochen. So oder ähnlich läuft es in drei Viertel solcher Gerichtsverfahren. Und auch wenn das nachvollziehbar sein mag, ist Anna fassungslos und am Ende ihrer Kräfte. Nie wieder würde sie eine solche Tat vor Gericht bringen, sagt sie. Das ist verständlich, aber fatal: Psychische Belastungen müssen vor Gericht noch weitreichender berücksichtigt werden und es muss mehr psychosoziale Unterstützung bei den emotional belasteten Prozessbeteiligten ankommen.
Zum Weiterlesen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2013). Mehr Mut zum Reden: Von misshandelten Frauen und ihren Kindern.
- Jacquelyn C. Campbell (2002). Health consequences of intimate partner violence. Lancet, Vol. 359, S. 1331-1336.
- Sandra M. Stith, Douglas B. Smith, Carrie E. Penn, David B. Ward & Dari Tritt (2004). Intimate partner physical abuse perpetration and victimization risk factors: A meta-analytic review. Aggression and Violent Behavior, Vol. 10, S. 65–98.
Dieser Text wurde zuerst im Psychologie Heute-Blog veröffentlicht. Er ist Teil der Reihe “Der psychologische Blick”, in der zwischen Juli 2014 und Dezember 2017 vier bis sechs Kolumnist:innen - und ich war eine davon - über aktuelle Themen aus Alltag, Gesellschaft und Wissenschaft schrieben.